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   OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08   

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https://dejure.org/2009,22673
OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08 (https://dejure.org/2009,22673)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2009 - 12 OB 242/08 (https://dejure.org/2009,22673)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2009 - 12 OB 242/08 (https://dejure.org/2009,22673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Außerordentliche Rechtsbehelfe gegen unanfechtbare verwaltungsgerichtliche Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    152a VwGO; 158 II VwGO
    Anhörungsrüge; Beschwerde; Beschwerde, außerordentliche; Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07

    Verwerfung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08
    Für einen derartigen, in der VwGO nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes kein Raum mehr (BVerwG, Beschl. v. 1.6.2007 - 7 B 14.07 -, juris; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 6; Kopp/Schenke, a.a.O., Vorb § 124 RdNr. 8a; insoweit zweifelnd: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.2008 - A 2 S 2867/08 -, InfAuslR 2009, 128; a.A.: Blanke, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., vor § 124 RdNr. 6).

    9 ff; demgegenüber ablehnend: BVerwG, Beschl. v. 1.6.2007 -, a.a.O. und v. 8.6.2009 - 5 PKH 6.09 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.2.2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Nds. OVG, Beschl. v. 3.5.2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171, v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 und v. 4.3.2008 - 10 LA 62/08 - juris; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 15.6.2006 - 2 OG 1/06 - NordÖR 2006, 519; BayVGH, Beschl. v. 20.7.2006 - 5 ZB 06.462 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.12.2007 - 1 L 101/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08
    9 ff; demgegenüber ablehnend: BVerwG, Beschl. v. 1.6.2007 -, a.a.O. und v. 8.6.2009 - 5 PKH 6.09 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.2.2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Nds. OVG, Beschl. v. 3.5.2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171, v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 und v. 4.3.2008 - 10 LA 62/08 - juris; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 15.6.2006 - 2 OG 1/06 - NordÖR 2006, 519; BayVGH, Beschl. v. 20.7.2006 - 5 ZB 06.462 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.12.2007 - 1 L 101/07 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08
    Mit der Verabschiedung des Anhörungsrügengesetzes ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. des Plenums vom 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395) nachgekommen, Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen der von einem Gehörsverstoß Betroffene die Fachgerichte um Abhilfe ersuchen kann.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 11 ME 588/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Abschiebung in den nach § 27a

    Denn ein solcher außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffener "außerordentlicher" Rechtsbehelf wegen sogenannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder eines vergleichbar schwerwiegenden Fehlers einer an sich unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit unvereinbar (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.9.2009 - 12 OB 242/08 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2012 - 1 MB 18/12

    Korrektur einer Entscheidung bzw. Rechtsweggarantie mittels Anhörungsrüge

    Ob die Anhörungsrüge wegen ihrer nahezu ausschließlich auf inhaltliche Fragen gerichteten Begründung in eine Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss umgedeutet werden kann, mag ebenso offen bleiben wie die Frage, ob neben § 152a VwGO Gegenvorstellungen als außerordentliche Rechtsbehelfe zulässig sind (ablehnend: Beschl. des 2. Senats vom 15.06.2006, 2 OG 1/06, NordÖR 2006, 519 (Ls.), ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.09.2009, 12 OB 242/08, Juris; differenzierend: VGH München, Beschl. v. 19.10.2010, 7 ZB 09.1199, Juris [m. w. N. in Tn. 6]; zum Meinungsstand s. Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl. 2010, Rn. 7 ff. und 10 vor § 124 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 A 130/10

    Gegenvorstellung

    Der Senat kann offen lassen, ob die Gegenvorstellung des Beklagten als ein außerordentlicher Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Senats vom 23.9.2009, soweit hier der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28.8.2008 abgelehnt wurde, nach der Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO überhaupt noch statthaft ist (vgl. zu diesem Problemkreis und der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung ausführlich: NdsOVG, Beschl. v. 14.9.2009 - 12 OB 242/08).
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 10 ZB 09.2557

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung; Anhörungsrüge; fehlender Gehörsverstoß

    Ob eine Gegenvorstellung als "außerordentlicher Rechtsbehelf" gegen den einen Berufungszulassungsantrag ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, der das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO) nach Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO noch statthaft ist, wird in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor unterschiedlich beantwortet (vgl. z.B. BVerfG vom 25.11.2008 NJW 2009, 829 - jedenfalls keine offensichtliche Unzulässigkeit - BFH vom 27.7.2009 IV S 8/09 RdNr. 5; BayVGH vom 4.8.2009 14 ZB 07.3068 RdNr. 2 sowie vom 27.10.2009 7 ZB 09.1954 RdNr. 2; OVG Lüneburg vom 14.9.2009 12 OB 242/08 RdNr. 7 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954

    Gegenvorstellung und außerordentliche Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auch für eine in der VwGO nicht geregelte außerordentliche Beschwerde ist im Hinblick auf die abschließende Regelung des § 152a VwGO kein Raum mehr (NdsOVG vom 14.9.2009 Az. 12 OB 242/08 ).
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